Zitat von KlausM
@ Joachim: gibt es bei Euch UL-ern keine Sicherheitsmindesthöhe ? Bei Überland sind doch 2.000 ft über Grund die Regel, oder ?
Schöne Tour, kann man dann ab Grän verlängern zur Zugspitze.
Die Sicherheitsmindesthöhe ist 500ft, über den Begriff "Überlandflug" kann man streiten. In den Bergen sowieso Quatsch. Danach müsste ich in 2000ft über der höchsten Erhebung im Umkreis von 600 Metern fliegen. Das wären dann zwischen 8000 und 16000 Fuß. 
Die Reiseflughöhe von 2000ft hat vornehmlich den Grund, nicht in die Platzrunden der überflogenen Plätze einzubrechen und Lärmschutzgründe. Ein UL ist erheblich leiser als z.B. eine Cessna und meins segelt auch erheblich besser. (Erreichbarkeit Notlandeplätze bei Motorausfall) Als ich in dem Video bei dem Platz Reutte-Höfen vorbeigeflogen bin, hab ich vorher reingefunkt, ob jemand in der Platzrunde ist. Letztendlich war es auch noch ein Flug an einem Sonntag nach 19:00 Uhr, und da ist sowieso kaum noch jemand in der Luft.
Okay... Bei Neuschwanstein ist es Grenzwertig, aber ich bin eingetragener Luftbildfotograph. Geht gerade noch.
Auch die Anflüge auf Helgoland und Hildesheim sind sehr flach, aber für gute Bilder muss man nach Abwägung und Kontrolle der Umgebung und des Verkehrs mal etwas niedriger (an)fliegen.
Achim
PS: In Italien ist Wochentags die höchste erlaubte Flughöhe für UL's 500ft !!! am Wochenende 1000 Fuß. Österreich müsste ja irgendwo zwischen D und I liegen.... 