- Offizieller Beitrag
Die Vorschriften für diese Dienstleistungen ändern sich zum am 1. Januar 2015.
Damit wird die Mehrwertsteuer im Online-Handel für die EU-Staaten neu geregelt.
Der Kunde muss dann auf digitale Produkte den Prozentsatz bezahlen, der in dem Land anfällt, in dem er ansässig ist.
Für Unternehmen bedeutet das einen bedeutsamen Mehraufwand an Arbeit. Sie müssen ihr Abrechnungssystem das der EU-Vorschrift anpassen.
Diese Verordnung betrifft nur digitale Produkte, DVDs sind z.B. nicht betroffen.
Damit werden natürlich kleine Vetriebshops besonders getroffen.
FsAddon (Francois Dumas) ist der erste, der seinen bisherigen Web-Handel schließt.
http://fsaddon.eu/wpfsaddon/
Die großen Firmen werden sich dem System schnell anpassen. Diese werden, wenn sie im außereuropäischen Ausland sitzen, eventuell weiterhin auch keine Mehrwertsteuer verlangen und abrechnen (was sie nach dem Gesetz bisher auch hätten tun müssen), oder aber diesem Folge leisten.
Man wird sehen..
Digital gelieferte Softwareprodukte könnten somit insgesamt etwas teurer werden.